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BVerwG, 03.03.1993 - 2 B 24.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 1905/85
- BVerwG, 03.03.1993 - 2 B 24.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1993 - 2 B 24.93
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Auffassung zutrifft, ist indes keine Frage des Verfahrensrechts, sondern das materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]> m.w.N.). - BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86
Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung
Auszug aus BVerwG, 03.03.1993 - 2 B 24.93
Hierzu ist bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erforderlich, daß ausgeführt wird, was der Beschwerdeführer trotz seines umfangreichen Berufungsvorbringens bei Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - m.w.N.).